Allgemeine FAQs ‒ Rechtsanwalt Dr. Ernst Goldsteiner ( Wiener Neustadt )

Allgemeine FAQs ‒ Rechtsanwalt Dr. Ernst Goldsteiner ( Wiener Neustadt )

Kanzlei & Expertise

Wo befindet sich die Kanzlei von Dr. Ernst Goldsteiner?

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Ernst Goldsteiner befindet sich im Herzen von 2700 Wiener Neustadt. Durch die zentrale Lage ist die Kanzlei sowohl für Klienten aus der Stadt als auch aus dem Bezirk Wiener Neustadt und dem südlichen Niederösterreich (z. B. Neunkirchen, Baden) optimal erreichbar.

Auf welche Rechtsgebiete ist Dr. Goldsteiner spezialisiert?

Dr. Ernst Goldsteiner verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung und ist spezialisiert auf Erbrecht, Ehe- und Scheidungsrecht, Familienrecht, Zivilrecht sowie Strafrecht und Unternehmensrecht. Diese breite Expertise ermöglicht eine umfassende rechtliche Betreuung auch bei komplexen, fachübergreifenden Fällen.

Warum sollte ich Dr. Goldsteiner als meinen Rechtsanwalt in Wiener Neustadt wählen?

Klienten profitieren von der langjährigen Erfahrung und der persönlichen Betreuung durch Dr. Goldsteiner. Als etablierter Rechtsanwalt in Wiener Neustadt verbindet er tiefgehende Fachkenntnis mit lokaler Vernetzung und einer lösungsorientierten Arbeitsweise, die sowohl außergerichtliche Einigungen als auch die konsequente Vertretung vor Gericht umfasst.

Erstberatung & Ablauf

Wie läuft ein Erstberatungsgespräch bei Dr. Goldsteiner ab?

In der Erstberatung wird Ihr rechtliches Anliegen detailliert analysiert. Dr. Goldsteiner gibt Ihnen eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten, erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen nach österreichischem Recht und informiert Sie transparent über die zu erwartenden Kosten und nächsten Schritte.

Welche Unterlagen sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Um eine effiziente Beratung zu gewährleisten, sollten Sie alle relevanten Dokumente (z. B. Verträge, Korrespondenz, behördliche Schreiben oder Urkunden) mitbringen. Bei Scheidungsfällen sind beispielsweise Heiratsurkunde und Einkommensnachweise, bei Erbrechtssachen Testamente oder Sterbeurkunden hilfreich.

Kosten & Rechtsschutz

Wie werden die Anwaltskosten bei Dr. Goldsteiner berechnet?

Die Honorarabrechnung erfolgt transparent und richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) oder wird individuell als Stundensatz oder Pauschale vereinbart. Die Kostentransparenz steht dabei an oberster Stelle.

Arbeitet Dr. Goldsteiner mit Rechtsschutzversicherungen zusammen?

Ja, Dr. Goldsteiner übernimmt die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und klärt die Deckungszusage für Sie ab. Sofern Ihr Fall versichert ist, erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der Versicherung, was Sie finanziell entlastet.

„Etwas ist nicht Recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es Recht ist.“
Montesquieu

„Etwas ist nicht Recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es Recht ist.“
Montesquieu

Demgemäß bin ich Anwalt des Rechts. Daran messe ich auch mein tägliches Tun in der Rechtsvertretung meiner Klient_Innen. Ich habe im Jahr 1982 an der Universität Wien zum Doktor der Rechte promoviert. Seit mehr als 25 Jahren bin ich Rechtsanwalt.

Kontaktieren Sie uns

© 2026 Goldsteiner Rechtsanwalt

Webdesign:

Steirerseiten.at Webdesign

© 2026 Goldsteiner Rechtsanwalt

Webdesign:

Steirerseiten.at Webdesign