Unsere Anwälte vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts, Zivilrechts und Familienrechts. Wir übernehmen Ihre Fälle vor Gericht, unterstützen Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen und stehen Ihnen bei komplexen rechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert eine Scheidung in Österreich?
Die Dauer einer Scheidung hängt von der gewählten Scheidungsform ab. Eine einvernehmliche Scheidung kann bei vollständiger Einigung bereits nach etwa 4–6 Wochen rechtskräftig sein. Eine streitige Scheidung dauert je nach Komplexität und Auslastung des Gerichts zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung?
Bei der einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über alle wesentlichen Punkte einig (Obsorge, Unterhalt, Vermögensaufteilung). Diese Form ist kostengünstiger und schneller. Bei der streitigen Scheidung muss das Gericht über strittige Punkte entscheiden, was mehr Zeit und Kosten verursacht.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Scheidung?
Für eine einvernehmliche Scheidung benötigen Sie die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder, Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie eine schriftliche Vereinbarung über Unterhalt, Obsorge und Vermögensaufteilung. Wir besprechen in einem persönlichen Gespräch, welche Dokumente in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind.
Wer bekommt die gemeinsame Wohnung nach der Scheidung?
Die Zuteilung der Ehewohnung hängt von mehreren Faktoren ab: Eigentumsverhältnisse, Mietverhältnis, Kinderbetreuung und wirtschaftliche Situation beider Partner. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie dies frei vereinbaren. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht nach dem Prinzip der dringlicheren Wohnbedürfnisse.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Prozentsatzmethode: Je nach Anzahl der Kinder werden 16–22 % des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Der Ehegattenunterhalt hängt von der Einkommens- und Vermögenssituation beider Partner sowie der Ehedauer ab. Wir berechnen die exakten Beträge individuell für Ihre Situation.
Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen?
Eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse werden grundsätzlich hälftig geteilt. Vermögen, das ein Partner vor der Ehe hatte oder geerbt hat, bleibt in der Regel bei diesem Partner. Die genaue Aufteilung hängt von vielen Details ab, die wir gemeinsam analysieren.
Kann ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder annehmen?
Ja, bei der Scheidung können Sie erklären, dass Sie wieder Ihren Geburtsnamen führen möchten. Dies erfolgt direkt im Scheidungsverfahren.
Brauche ich unbedingt ein Testament?
Ein Testament ist nicht verpflichtend, aber dringend empfehlenswert, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. Ohne Testament erben nach gesetzlicher Erbfolge automatisch bestimmte Verwandte. Ein Testament gibt Ihnen die Freiheit, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen.
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Bei fehlender letztwilliger Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge: Zunächst erben Ehepartner und Kinder, danach Eltern und Geschwister, dann Großeltern und deren Nachkommen. Die genaue Aufteilung folgt einem gesetzlich festgelegten System, das wir Ihnen gerne detailliert erklären.
Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?
In Österreich gibt es mehrere Testamentsformen: das eigenhändige Testament (vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben), das fremdhändige Testament (maschinell geschrieben, mit drei Zeugen) oder das durch einen Notar oder Rechtsanwalt errichtete Testament. Wir beraten Sie, welche Form für Ihre Situation am besten geeignet ist.
Kann ich nahe Angehörige enterben?
Pflichtteilsberechtigte (Ehepartner, eingetragene Partner, Kinder und unter bestimmten Umständen Eltern) können nicht vollständig enterbt werden. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil – die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Form einer Geldleistung. Eine Enterbung ist nur unter sehr strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegen die Erben geltend gemacht. Die Höhe hängt vom Wert des Nachlasses und der Anzahl der erbberechtigten Personen ab.
Was kostet ein Erbrechtsverfahren?
Die Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens setzen sich aus Gerichtsgebühren, Notariatsgebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen. Sie richten sich nach dem Wert des Nachlasses. In einem persönlichen Gespräch können wir die voraussichtlichen Kosten für Ihren konkreten Fall transparent darstellen.
Wie lange dauert ein Verlassenschaftsverfahren?
Ein unkompliziertes Verlassenschaftsverfahren dauert durchschnittlich 6–12 Monate. Bei Streitigkeiten zwischen Erben oder komplexen Vermögensverhältnissen kann es auch mehrere Jahre dauern. Eine professionelle Begleitung beschleunigt den Prozess erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?
Ein Erbe übernimmt die gesamte Rechtsposition des Verstorbenen (inklusive Schulden) und wird Teil der Erbengemeinschaft. Ein Vermächtnisnehmer erhält nur einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne Erbe zu werden. Vermächtnisse müssen von den Erben erfüllt werden.








