Familiengründung
Sie planen eine Familie und haben rechtliche Fragen zu Partnerschaft, Adoption oder elterlichen Rechten? Ich berate Sie umfassend und unterstütze Sie bei allen Schritten.
Scheidung
Ob einvernehmliche Trennung oder streitige Scheidung – ich stehe Ihnen zur Seite, kläre Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerechtsfragen und setze Ihre Interessen zielgerichtet durch.
Vorwegvereinbarungen
Sie möchten Eheverträge, Partnerschaftsvereinbarungen oder Regelungen für den Trennungsfall erstellen? Ich gestalte rechtssichere Lösungen, die Ihre Wünsche absichern.
FAQs zum Scheidungsrecht ‒ Rechtsanwalt Dr. Ernst Goldsteiner ( Wiener Neustadt )
Scheidungsarten & Voraussetzungen
Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen und einer strittigen Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung (§ 55a EheG) einigen sich beide Partner über alle Scheidungsfolgen (Unterhalt, Aufteilung, Obsorge). Voraussetzung ist eine mindestens halbjährige Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft. Eine strittige Scheidung erfolgt durch Klage, meist wegen einer schweren Eheverfehlung. Dr. Goldsteiner unterstützt Sie in Wiener Neustadt dabei, den für Sie sichersten und kosteneffizientesten Weg zu finden.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in Wiener Neustadt?
Eine einvernehmliche Scheidung kann oft innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Strittige Verfahren können je nach Komplexität der Aufteilung und des Verschuldens deutlich länger dauern. Die Dauer hängt auch von der Auslastung des zuständigen Bezirksgerichts Wiener Neustadt ab.
Unterhalt & Aufteilung
Wie wird der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung berechnet?
Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt hängt von der Scheidungsart und dem Verschulden ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird er vertraglich vereinbart. Bei einer strittigen Scheidung spielt das Einkommensverhältnis eine zentrale Rolle. Dr. Goldsteiner berechnet für Sie die fairen Unterhaltsansprüche nach aktueller österreichischer Rechtsprechung.
Wie erfolgt die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens?
Zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehören alle Sachen, die während der Ehe für das gemeinsame Leben genutzt wurden (Wohnung, Auto, Hausrat) sowie eheliche Ersparnisse. Erbschaften oder voreheliches Vermögen sind meist ausgenommen. Dr. Goldsteiner berät Sie umfassend zur gerechten Aufteilung und zur Vermeidung von Ausgleichszahlungen.
Kinder, Obsorge & Kontaktrecht
Wer bekommt nach der Scheidung die Obsorge für die Kinder?
In Österreich bleibt die gemeinsame Obsorge auch nach der Scheidung der Regelfall, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Es muss jedoch festgelegt werden, bei welchem Elternteil das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Dr. Goldsteiner vertritt Ihre Interessen und die Ihrer Kinder feinfühlig und kompetent vor dem Pflegschaftsgericht.
Wie wird das Kontaktrecht (Besuchsrecht) geregelt?
Das Kontaktrecht soll eine regelmäßige Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen sichern. Es kann individuell vereinbart oder gerichtlich festgelegt werden. Dr. Goldsteiner hilft Ihnen, eine stabile und konfliktfreie Lösung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.
Scheidung & Erbrecht
Bleibt mein Testament nach einer Scheidung gültig?
Nach der Erbrechtsreform 2017 werden Testamente zugunsten des Ehepartners mit der Scheidung im Zweifel unwirksam, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes verfügt wurde. Dr. Goldsteiner empfiehlt dringend, nach einer Scheidung alle letztwilligen Verfügungen rechtlich prüfen und neu aufsetzen zu unterziehen.

