Ihr RechtsanwAlt in 2700 Wiener Neustadt

Ihr Recht. Unser Einsatz.

Ihr Recht.

Unser Einsatz.

Seit 25+ Jahren.

Seit 25+ Jahren.

Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ernst Goldsteiner in 2700 Wiener Neustadt. Wir betreuen Sie gerne in Ihren Rechtsangelegenheiten und freuen uns auf Ihren Besuch. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns zuverlässig.

„Etwas ist nicht Recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es Recht ist.“
Montesquieu

Unsere Leistungen

Was wir für Sie tun

Was wir für Sie tun

Unsere Anwälte vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts, Zivilrechts und Familienrechts. Wir übernehmen Ihre Fälle vor Gericht, unterstützen Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen und stehen Ihnen bei komplexen rechtlichen Fragestellungen zur Seite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen zur Kanzlei

Allgemeine Fragen zur Kanzlei

Welche Leistungen bietet die Kanzlei Dr. Goldsteiner an?

Unsere Kanzlei vertritt Sie in allen Bereichen des Zivilrechts, Arbeitsrechts, Strafrechts, Familienrechts, Vertragsrechts und Unternehmensrechts – mit Schwerpunkt Erbrecht und Scheidungsrecht. Wir begleiten Sie bei einvernehmlichen und streitigen Scheidungen, regeln Unterhaltsfragen und Obsorgevereinbarungen, vertreten Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten und beraten Sie bei der Testamentserstellung. Durch unsere Spezialisierung können wir Ihnen fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in diesen sensiblen Rechtsgebieten bieten.

Wo befindet sich die Kanzlei und wie sind die Öffnungszeiten?

Unsere Kanzlei befindet sich in Wiener Neustadt nahe dem Hauptplatz. Gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten stehen am nahegelegenen Domplatz ausreichend zur Verfügung. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Wie kann ich die Kanzlei kontaktieren?

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Ist die Erstberatung kostenpflichtig?

Nein, wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, wenn Sie keinen Rechtsschutzversicherungsvertrag haben. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann ist die Erstberatung durch Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt. In diesem ersten Gespräch können Sie Ihr Anliegen schildern, wir besprechen die rechtlichen Möglichkeiten und klären gemeinsam das weitere Vorgehen. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie unser Mandat in Anspruch nehmen möchten. In der Regel erfolgt die Erstberatung als Telefonkonferenz. Gemeinsam mit Ihnen wird geklärt, ob ein weiterer Termin in der Kanzlei erforderlich ist.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Terminwünschen. Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich einen passenden Termin anzubieten – bei dringenden Angelegenheiten auch kurzfristig.

Benötige ich für das Erstgespräch bereits Unterlagen?

Für die Erstberatung ist es hilfreich, wenn Sie relevante Unterlagen zur Hand haben, aber nicht zwingend erforderlich. Wir besprechen in diesem Gespräch, welche Dokumente wir für die weitere Bearbeitung benötigen.

Bieten Sie auch Videoberatungen an?

In der Regel erfolgt die Erstberatung als Telefonkonferenz. Mit Ihnen wird geklärt, ob ein weiterer Termin in der Kanzlei erforderlich ist. Der persönliche Kontakt ermöglicht eine vertrauensvolle Atmosphäre und eine optimale Beratungsqualität, die gerade bei sensiblen Themen wie Scheidung und Erbschaft besonders wichtig ist.

Wie werden die Kosten berechnet?

Nach der kostenlosen Erstberatung erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot. Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität Ihres Falls sowie nach dem Rechtsanwaltstarif. Wir informieren Sie vorab umfassend über alle anfallenden Kosten, damit Sie keine unerwarteten Überraschungen erleben.

Unterliegt unser Gespräch der Verschwiegenheit?

Selbstverständlich. Als Rechtsanwalt unterliege ich der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß der Rechtsanwaltsordnung. Alle Informationen, die Sie mir anvertrauen, werden streng vertraulich behandelt – auch wenn es nicht zu einer Mandatserteilung kommt.

Können Sie mich auch außergerichtlich vertreten?

Ja, in vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung möglich und empfehlenswert. Wir bemühen uns stets, praktikable und einvernehmliche Lösungen zu finden, die Zeit, Kosten und emotionale Belastung minimieren. Sollte eine gerichtliche Vertretung notwendig sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch vor Gericht zur Seite.

© 2025 Goldsteiner Rechtsanwalt

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Steirerseiten.at Webdesign

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