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Erbrecht

Erbrecht

Vertretung in Nachlassverfahren

Ob Klärung des Nachlasses, Durchsetzung Ihrer Rechte oder Streitigkeiten mit Miterben – ich vertrete Sie kompetent vor Gericht und in Verhandlungen, um Ihren Anspruch sicherzustellen.

Erbschaft- und Vermächtnisklagen

Streit um die Erbschaft oder ein Vermächtnis? Mit meiner Expertise im österreichischen Erbrecht setze ich Ihre Ansprüche durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab – präzise und effektiv.

Schenkungspflicht und Anfechtungen

Probleme mit Schenkungen, die angefochten werden sollen, oder Fragen zur Rückforderung? Ich berate Sie umfassend und unterstütze Sie bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Position.

Pflichtteilsklagen

Wurde Ihr Pflichtteil übergangen oder gekürzt? Ich helfe Ihnen, Ihren gesetzlichen Anteil einzufordern, und vertrete Ihre Interessen konsequent gegenüber anderen Erben oder Nachlassverwaltern.

Erbübereinkommen

Sie möchten Erbfragen vertraglich regeln oder bestehende Vereinbarungen prüfen lassen? Ich stehe Ihnen mit fundiertem Wissen zur Seite, um klare und rechtssichere Lösungen zu schaffen.

FAQs zum Erbrecht ‒ Rechtsanwalt Dr. Ernst Goldsteiner (Wiener Neustadt)

Testament & Vorsorge

Ist ein am Computer geschriebenes Testament in Österreich gültig?

Ein am Computer verfasstes Testament gilt als fremdhändiges Testament. Damit es rechtswirksam ist, muss der Erblasser es eigenhändig unterschreiben und einen handschriftlichen Zusatz wie „Dies ist mein letzter Wille“ anfügen. Zudem müssen drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein und unterschreiben. Dr. Goldsteiner empfiehlt die professionelle Errichtung, um Formfehler zu vermeiden.

Warum sollte ich mein Testament im Zentralen Testamentsregister registrieren lassen?

Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister (ZTR) stellt sicher, dass Ihr letzter Wille im Todesfall vom Verlassenschaftsgericht tatsächlich gefunden wird. Dr. Goldsteiner übernimmt für seine Klienten in Wiener Neustadt die rechtssichere Verwahrung und Registrierung, damit Ihre Wünsche lückenlos umgesetzt werden.

Gesetzliche Erbfolge & Pflichtteil

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem österreichischen ABGB in Kraft. Zuerst erben die Kinder und der Ehepartner/eingetragene Partner. Sind keine Kinder vorhanden, kommen Eltern und deren Nachkommen zum Zug. Lebensgefährten haben nur ein sehr eingeschränktes außerordentliches Erbrecht.

Kann ich meine Kinder im Testament vollständig enterben?

Eine vollständige Enterbung ist in Österreich nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich (z. B. schwere Straftaten gegen den Erblasser). In den meisten Fällen steht den Kindern jedoch ein Pflichtteil zu, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dr. Goldsteiner berät Sie zu Möglichkeiten der Pflichtteilsminderung oder Schenkungsanrechnungen.

Schenkungen & Immobilien

Werden Schenkungen zu Lebzeiten auf das Erbe angerechnet?

Ja, Schenkungen an pflichtteilsberechtigte Personen können zur Verlassenschaft hinzugerechnet werden (Pflichtteilsergänzung). Dies dient dem Schutz der anderen Erben vor einer Aushöhlung des Nachlasses. Dr. Goldsteiner analysiert für Sie in Wiener Neustadt, welche Schenkungen anfechtbar sind oder angerechnet werden müssen.

Was passiert mit Immobilien im Erbfall?

Immobilien gehen in die Verlassenschaft ein. Hierbei sind oft komplexe Fragen der Bewertung und der Grunderwerbsteuer zu klären. Besonders bei Erbengemeinschaften berät Dr. Goldsteiner zur Vermeidung von Konflikten und zur rechtssicheren Übertragung oder Verwertung von Häusern und Grundstücken im Raum Wiener Neustadt.

Digitaler Nachlass

Was geschieht mit Kryptowährungen und Social-Media-Accounts?

Der digitale Nachlass geht grundsätzlich auf die Erben über. Ohne entsprechende Vorsorge (hinterlegte Zugangsdaten oder Legate) ist der Zugriff auf Bitcoins oder private Profile oft unmöglich. Dr. Goldsteiner unterstützt Sie dabei, auch Ihren digitalen Nachlass rechtssicher zu regeln.

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