Für den Fall einer Insolvenz sind Verfahrensgrundsätze vorgesehen, die die Unternehmerinsolvenz – für Privatpersonen das Schuldenregulierungsverfahren – zum Inhalt haben. Der privaten Person soll durch das Schuldenregulierungsverfahren und der_m Unternehmer_in durch das Sanierungsverfahren ein Neustart ermöglicht werden. Wir helfen Ihen bei der Schuldenregulierung/Sanierung.
Die Ehe, wunderschön, wenn alles passt.
Sie können rechtzeitig durch einen Ehevertrag vorbeugen. Das erspart Ihnen und Ihren Kindern für den Streitfall nicht nur psychische Belastungen, sondern auch finanzielle Einbußen.
Wir schließe Eheverträge. Wir bereiten die einvernehmliche Scheidung vor.
Wir bringen, wenn notwendig, die Scheidungsklage ein.
Wir sichern Ihre Rechte.
Wenn Sie beschließen, einen Verein (wie zum Beispiel Freizeit-, Kultur-, Musik- oder Sportverein) zu gründen, ist es ein guter erster Schritt, zu Ihrer Rechtsberatung zu gehen.
Jeder Verein verfolgt seine eigenen Ziele, hat seine besonderen Mitglieder_innenstruktur und bedarf daher einen maßgeschneiderten rechtlichen Rahmen in Form eines Vereinsstatutes. Ein solches erstellt Ihnen unsere Kanzlei.
Ehe- und Lebensgemeinschaften haben unterschiedliche Rechtswirkungen, die vorher durch einen Vertrag näher geregelt werden können.
Bei der Aufnahme von Krediten ist zu überlegen, ob beide oder nur ein Partner aufscheinen sollen.
Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen vor Gründung einer Familie, Lebensgemeinschaft und Eheschließung.
Wir schließen Eheverträge/Partnerschaftsverträge.
Wir prüfen Ihre „Allgemeine Geschäftsbedingungen“.
Informieren Sie sich über die Bonität Ihrer Geschäftspartner. Überlegen Sie sich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Wir übernehmen für Sie das Mahnwesen. Wir setzen offene Forderungen im Klagsweg durch. Wir führen für Sie Exekution. Wir überweisen Ihnen Ihr Geld samt Verzugszinsen.
Der Baum gehört dem, auf dessen Grund sich der Stamm befindet. Von Bäumen ausgehende, unzumutbare, ortsunübliche Beeinträchtigungen durch Entzug von Licht und Luft können Sie untersagen. Äste und Wurzeln eines Baumes dürfen Sie entfernen, wenn sie sich auf Ihrem Grundstück befinden. Den Baum dürfen Sie aber nicht gefährden. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Wollen Sie ein Unternehmen gründen, gibt Ihnen unsere Kanzlei Unterstützung zu:
• der Wahl der Rechtsform
• gewerberechtliche Veranlassungen
• Förderungsmöglichkeiten
• Errichtung von Verträgen
• Firmenbucheintragungen
Jedenfalls wünschen wir aber bereits jetzt viel Erfolg mit Ihrem neuen Unternehmen.
Zwei Personen können je zur Hälfte Eigentümer_innen einer Wohnung sein. Eine Ehe oder Verwandtschaft ist nicht erforderlich.
Wir beraten Sie und weisen Sie auf Tücken hin.
Wir erstellen den Kaufvertrag. Wir sorgen für die Eintragung im Grundbuch. Wir übernehmen Treuhandschaften.
So werden Sie sorgenfrei Wohnungseigentümer_in.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Erbschaft zu regeln. Sie können in einem Testament Ihre Erben einsetzen, über einzelne Vermögensstücke zugunsten bestimmter Personen verfügen, etwas auf den Todesfall schenken oder einen Erbvertrag errichten. Wir beraten Sie bei Erstellung von Testament und Erbvertrag.
Wir vetreten Ihre Rechte im Verlassenschaftsverfahren.
Begnügen Sie sich nicht mit einer mündlichen Vereinbarung, sondern bestehen Sie auf einer von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Urkunde – mündliche Vereinbarungen sind schwer beweisbar. Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt auf, damit er Sie während der Vertragsverhandlungen beraten kann.