Wenn Sie beschließen, einen Verein (wie zum Beispiel Freizeit-, Kultur-, Musik- oder Sportverein) zu gründen, ist es ein guter erster Schritt, zu Ihrer Rechtsberatung zu gehen.
Jeder Verein verfolgt seine eigenen Ziele, hat seine besonderen Mitglieder_innenstruktur und bedarf daher einen maßgeschneiderten rechtlichen Rahmen in Form eines Vereinsstatutes. Ein solches erstellt Ihnen unsere Kanzlei.